Der Cursus honorum war im antiken Rom eine festgelegte Abfolge von magistratischen Ämtern, die von politischen Karrieristen durchlaufen wurden.
Quästur: Das niedrigste Amt im Cursus honorum. Ab dem 30. Lebensjahr konnte man sich dafür bewerben. Quästoren waren verantwortlich für die finanziellen Angelegenheiten der Stadt. Es gab zwei Arten von Quästuren: die Quästur urbana (für Finanzen in Rom) und die Quästur militaris (für Finanzen in den Provinzen).
Ädilität: Nach der Quästur konnte man das Amt eines "Ädilen" bekleiden. Es gab zwei Ädil-Typen: den Ädil curulis und den Ädil plebeius. Die Ädilen waren für die Organisation von öffentlichen Spielen, den Unterhalt der Straßen, Märkte und Gebäude in Rom zuständig.
Prätur: Die Prätur war das dritte Amt im Cursus honorum. Prätoren waren für die Verwaltung der Justiz zuständig. Sie waren Richter in Fällen zwischen Bürgern und zwischen Bürgern und Nichtbürgern. Prätoren hatten auch militärische Befugnisse und konnten als Statthalter in den Provinzen dienen.
Konsulat: Das höchste Amt im Cursus honorum war das des Konsuls. Es gab zwei Konsuln pro Jahr, die für ein Jahr in dieser Position dienten. Konsuln waren militärische Befehlshaber und die höchsten Beamten Roms. Sie hatten auch legislative und administrative Aufgaben.
Es gab noch weitere Ämter, die außerhalb des Cursus honorum bekleidet werden konnten, wie z.B. das Amt des Zensors oder eines Prokonsuls. Der Cursus honorum war der traditionelle Karriereweg für römische Politiker und wurde als Zeichen des sozialen Aufstiegs und der politischen Erfahrung angesehen.
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